Stadtrat

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Wissenswertes zum kommunalpolitischen Mandat



Ratsmitglieder nehmen in ihrer Freizeit an Rats-, Ausschuss-, Beirats- und Fraktionssitzungen teil, führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, diskutieren mit Vereinsvertretern, etc. Alle diese Termine müssen zu Hause vorbereitet werden. Untersuchungen haben ergeben, dass der durchschnittliche Zeitaufwand für ein Ratsmandat bis zu 20 Stunden pro Woche beträgt. Für ihre zeitaufwändige Tätigkeit erhalten Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung, sowie eine Fahrt-kostenerstattung für die Fahrten zu den Sitzungen.



Aufwandsentschädigung



Weil Ratsmitglieder keine Abgeordneten sind, erhalten sie auch keine Diäten, sondern eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in einer sogenannten "Entschädigungs-verordnung" festgelegt, die vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wird. Die Ratsmitglieder bestimmen also nicht selber, wie viel sie erhalten. Mit der Aufwandsentschädigung sollen zusätzliche Ausgaben, die durch das Ratsmandat entstehen, wie z. B. Telefonate vom Privatanschluss, die Vorbereitung auf die Sitzungen, Beschaffung von Informationsmaterial etc., ersetzt werden.

in Bad Driburg erhält jedes Ratsmitglied eine monatliche Pauschale von 100,80 Euro und ein Sitzungsgeld von 17,30 Euro.

Der Fraktionsvorsitzende, bei mehr als zehn Ratsmitgliedern seine Stellvertreter und die Bürgermeister erhalten für ihren erhöhten Aufwand eine zusätzliche Aufwandsentschädigung.

Die Aufwandsentschädigungen und die Sitzungsgelder müssen - sofern sie den Freibetrag von 154 Euro monatlich bzw. 1.848 Euro jährlich übersteigen - versteuert werden.



Fahrtkostenerstattung



Neben ihrer Aufwandsentschädigung erhalten die Ratsmitglieder eine Fahrtkostenerstattung für Fahrten in der Stadt bzw. für die Anreise zu den Sitzungen und Terminen.



Verdienstausfall


In der Regel finden die Sitzungen und die Termine am späten Nachmittag und abends statt. Sollte es ausnahmsweise Sitzungen geben, die aus organisatorischen Gründen während der Arbeitszeit – das heißt zwischen 8 und 18 Uhr – stattfinden müssen, können die Ratsmitglieder Verdienstausfall geltend machen. Das gilt natürlich nur, wenn ihnen der Arbeitgeber tatsächlich etwas vom Gehalt abgezogen hat oder wenn sie - als Selbständige - einen Verdienstausfall nachweisen können. Dabei können sie nicht mehr als 16 Euro pro Stunde geltend machen. In der Regel holen die Ratsmitglieder die aufgrund ihrer Ratstätigkeit versäumte Arbeitszeit nach oder nehmen extra Urlaub.








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